Protokollnotiz Nr. 2

Fr die Schwierigkeitsgrade gilt folgendes:

 

a) Eine Programmiervorgabe hat einfachen Schwierigkeitsgrad, wenn die folgenden Bedingungen erfllt sind:

 

aa) Die Arbeitsablufe enthalten berwiegend Standardfunktionen, wie z.B. Dateneingabe, Sortieren/Mischen Abstimmen, Datenausgabe, und sind nicht oder nur in geringem Ma miteinander verflochten;

 

bb) es sind bis zu zwei Datenbestnde zu verarbeiten, die wenig gegliedert sind;

 

und

 

cc) die Regeln fr die Verknpfung der Eingabedaten enthalten wenige logische Abhngigkeiten, z.B. eine Gebhrenordnung.

 

b) Eine Programmiervorgabe hat mittleren Schwierigkeitsgrad, wenn die folgenden Bedingungen erfllt sind:

 

aa) Die Arbeitsablufe enthalten neben Standardfunktionen in nicht unerheblichem Umfang problembezogene Funktionen, die fr die jeweilige Aufgabenstellung spezifisch sind, und sind in geringem Ma miteinander verflochten;

 

bb) es sind zu verarbeiten

 

 bis zu zwei Datenbestnde, von denen im Rahmen der Aufgabenstellung durchschnittlich mindestens fnf Gliederungselemente zu behandeln sind, oder

 mindestens drei Datenbestnde, die wenig gegliedert sind, oder

 bis zu drei Datenbestnde, die unter Anwendung eines Datenbankverwaltungssystems gefhrt oder genutzt werden;

und

 

cc) die Regeln fr die Verknpfung der Eingabedaten enthalten wenige logische Abhngigkeiten, z.B. eine Gebhrenordnung.

 

c) Eine Programmiervorgabe hat hohen Schwierigkeitsgrad, wenn die folgenden Bedingungen erfllt sind:

 

aa) Die Arbeitsablufe enthalten berwiegend problembezogene Funktionen, die fr die jeweilige Aufgabenstellung spezifisch sind, und sind in hohem Mae miteinander verflochten;

 

bb) es sind zu verarbeiten

 

 mindestens drei Datenbestnde, von denen im Rahmen der Aufgabenstellung durchschnittlich mindestens fnf Gliederungselemente zu behandeln sind, und die nicht unter Anwendung eines Datenbankverwaltungssystems gefhrt oder genutzt werden, oder

 mindestens vier Datenbestnde, die unter Anwendung eines Datenbankverwaltungssystems gefhrt oder genutzt werden, und die nicht linear miteinander verknpft werden, oder

 mindestens zwei Datenbestnde, die unter Anwendung verschiedener Datenbankverwaltungssysteme, die keine einheitliche Datenbankschnittstelle haben, gefhrt oder genutzt werden;

und

 

cc) die Regeln fr die Verknpfung der Eingabedaten enthalten viele logische Abhngigkeiten, z.B. das Wohngeldgesetz, das Bundesausbildungsfrderungsgesetz.

 

d) Datenbestand im Sinne dieser Protokollnotiz ist eine gleichartig aufgebaute Sammlung von Daten, die nach bestimmten Merkmalen erfat und geordnet, nach anderen bestimmten Merkmalen umgeordnet und ausgewertet werden knnen.

 

Gliederungselement im Sinne dieser Protokollnotiz ist die Zusammenfassung von gleichartigen Merkmalen (z.B. alle Einkunftsarten bei der Berechnung des Einkommens). Datenbankverwaltungssysteme im Sinne dieser Protokollnotiz sind IMS, IUDS, ADABAS oder Systeme mit vergleichbarem Funktionsumfang.

 

Datenbestand, der unter Anwendung eines Datenbankverwaltungssystems gefhrt oder genutzt wird, ist im Sinne dieser Protokollnotiz eine aufgabenbezogene logische Datenmenge (je nach eingesetztem Datenbankverwaltungssystem z.B. eine Datenbank, eine Datei oder ein Subschema).

 

Bei einem Datenbankverwaltungssystem sind Datenbestnde nicht linear miteinander verknpft, wenn in einem unstrukturierten Datenbankverwaltungssystem eine Struktur durch Anwendungsprogramme oder in einem strukturierten Datenbankverwaltungssystem eine Netzstruktur zu verwirklichen ist.

Datenschutz