Protokollnotiz Nr. 2

Eine DV-Gruppe ist nur dann gegeben, wenn dem Leiter mindestens drei Angestellte in der DV-Organisation oder in der Anwendungsprogrammierung mindestens der Vergtungsgruppe V b Fallgruppe 1 des Unterabschnitts II oder III durch ausdrckliche Anordnung stndig unterstellt sind. Sind dem Leiter auch Angestellte in der DV-Systerntechnik durch ausdrckliche Anordnung stndig unterstellt, zhlen sie mit.

 

Bei der Zahl der Unterstellten zhlen Angestellte mit Ttigkeiten im Sinne der Stze 1 und 2 mit, die nicht unter diesen Tarifvertrag fallen, wenn sie dem Leiter durch ausdrckliche Anordnung stndig fachlich unterstellt sind.

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