Protokollnotiz Nr. 2

Fr die Schwierigkeitsgrade gilt folgendes:

 

a) Die Bedienung von DV-Anlagen hat einfachen Schwierigkeitsgrad, wenn

 

aa) in der Stapelverarbeitung mindestens 1,5 Jobs gleichzeitig verarbeitet werden

 

oder

 

bb) in der Dialogverarbeitung der Ablauf einer Dialoganwendung mit mindestens 20 angeschlossenen und aktiven Benutzerstationen zu steuern ist

 

oder

 

cc) gleichzeitig der Ablauf von Stapel- und Dialogverarbeitung zu steuern ist.

 

b) Die Bedienung von DV-Anlagen hat mittleren Schwierigkeitsgrad, wenn

 

aa) in der Stapelverarbeitung mindestens vier Jobs gleichzeitig verarbeitet werden

 

oder

 

bb) gleichzeitig Stapel- und Dialogverarbeitung durchzufhren sind und

 

 in der Stapelverarbeitung mindestens zwei Jobs gleichzeitig verarbeitet werden

und

 

 in der Dialogverarbeitung mindestens fnf Benutzerstationen angeschlossen und aktiv sind

oder

 

cc) in der Dialogverarbeitung

 

 der Ablauf einer Dialoganwendung mit mindestens 50 angeschlossenen und aktiven Benutzerstationen zu steuern ist

oder

 

 zwei verschiedenartige und voneinander unabhngige Dialoganwendungen mit insgesamt mindestens 20 angeschlossenen und aktiven Benutzerstationen zu betreiben sind.

c) Die Bedienung von DV-Anlagen hat hohen Schwierigkeitsgrad, wenn

 

aa) in der Stapelverarbeitung mindestens sechs Jobs gleichzeitig verarbeitet werden

 

oder

 

bb) gleichzeitig Stapel- und Dialogverarbeitung durchzufhren sind und

 

 in der Stapelverarbeitung mindestens vier Jobs gleichzeitig verarbeitet werden

und

 

 in der Dialogverarbeitung mindestens zehn Benutzerstationen angeschlossen und aktiv sind

oder

 

cc) gleichzeitig Stapel- und Dialogverarbeitung durchzufhren sind und

 

 in der Stapelverarbeitung mindestens drei Jobs gleichzeitig verarbeitet werden und in der Dialogverarbeitung entweder mindestens 50 Benutzerstationen angeschlossen und aktiv sind

 oder mindestens zwei verschiedenartige und voneinander unabhngige Dialoganwendungen mit insgesamt mindestens 20 angeschlossenen und aktiven Benutzerstationen zu betreiben sind

oder

 

dd) Dialogverarbeitung gleichzeitig im Teilnehmer- und Teilhaberbetrieb durchzufhren ist und entweder

 

 mindestens 100 Benutzerstationen angeschlossen und aktiv sind oder

 mindestens drei verschiedenartige und voneinander unabhngige Dialoganwendungen mit insgesamt mindestens 60 angeschlossenen und aktiven Benutzerstationen zu betreiben sind.

d) Ein Job im Sinne dieser Protokollnotiz umfat ein Anwendungsprogramm oder mehrere Anwendungsprogramme, die arbeitstechnisch zusammengefat sind und ggf. von einer katalogisierten Folge von Steueranweisungen gesteuert werden.

 

Die Zahl der gleichzeitig zu verarbeitenden Jobs ergibt sich aus der Summe der Jobzeiten geteilt durch die produktive Betriebszeit.

 

Jobzeit ist die Zeit, in der sich ein Job in der DV-Anlage aktiv um Ressourcen bemht.

 

Produktive Betriebszeit ist die Zeit, in der die DV-Anlage der Maschinenbedienung zur Durchfhrung von Stapelverarbeitung betriebsbereit zur Verfgung steht; nicht eingerechnet werden Zeiten der Wartung und technischer Strungen sowie Zeiten, in denen die DV-Anlage wegen Systemgenerierung, Systemstarts oder Dialogbetriebs dem Operating selbst nicht zur Verfgung steht.

 

Die Zahl der gleichzeitig zu verarbeitenden Jobs wird fr jede Steigerungseinrichtung und fr jede Schicht ermittelt. Magebend ist der Kalenderjahresdurchschnitt. Arbeitet der Angestellte in der Maschinenbedienung dienstplanmig oder betriebsblich in wechselnden Arbeitsschichten, gilt fr ihn die Schicht mit dem hchsten Kalenderjahresdurchschnitt. Findet whrend einer Schicht ein Wechsel zwischen dem Betrieb in einer und mehreren Nutzungsformen statt, so gilt fr den Schwierigkeitsgrad der Bedienung der Betrieb in mehreren Nutzungsformen mit dem in Betracht kommenden hchsten Schwierigkeitsgrad fr die gesamte Schicht. Der Ermittlung der Anzahl der gleichzeitig in der Stapelverarbeitung verarbeiteten Jobs wird in diesem Fall die produktive Betriebszeit der gesamten Schicht zugrunde gelegt.

 

Die Zahl der anzurechnenden angeschlossenen und aktiven Benutzerstationen im Sinne dieser Protokollnotiz bestimmt sich aus der Sicht der zu bedienenden DV-Anlage. Zugrunde zu legen ist die Zahl der Lineal gleichzeitig um die Ressourcen der DV-Anlage konkurrierenden Benutzerstationen. Eine angeschlossene DV-Anlage wird dabei wie eine Benutzerstation bewertet, es sei denn, sie dient fr den Anschlu als Vermittlungsrechner. In diesen Fllen sind alle ber den Vermittlungsrechner an die zu bedienende DV-Anlage angeschlossenen aktiven Endgerte als Benutzerstationen zu werten.

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