Protokollnotiz Nr. 2

Fr die Schwierigkeitsgrade gilt folgendes:

 

a) Eine Fachaufgabe hat einfachen Schwierigkeitsgrad, wenn die folgenden Bedingungen erfllt sind:

 

aa) Der Untersuchungsbereich umfat eine Organisationseinheit;

 

bb) die Arbeitsablufe sind weitgehend linear und enthalten nur wenige verschiedenartige Funktionen;

 

cc) der Untersuchungsbereich enthlt bis zu drei Datenbestnde, die sich in ihrer logischen Struktur unterscheiden; und

 

dd) der Untersuchungsbereich weist Regeln fr die Verknpfung der Daten auf, die wenige logische Abhngigkeiten enthalten, z. B. eine Gebhrenordnung.

 

b) Eine Fachaufgabe hat mittleren Schwierigkeitsgrad, wenn die folgenden Bedingungen erfllt sind:

 

aa) Der Untersuchungsbericht umfat mindestens zwei Organisationseinheiten, die untereinander durch nur wenige fachliche oder ablauforganisatorische Beziehungen verbunden sind;

 

bb) die Arbeitsablufe sind vielfltig verzweigt und enthalten viele verschiedenartige Funktionen;

 

cc) der Untersuchungsbereich enthlt

 

 mindestens vier Datenbestnde, die sich in ihrer logischen Struktur unterscheiden und wenig gegliedert sind, oder

 bis zu zwei Datenbestnde, die sich in ihrer logischen Struktur unterscheiden und von denen im Rahmen der Aufgabenstellungen durchschnittlich mindestens fnf Gliederungselemente zu behandeln sind, oder

 bis zu drei Datenbestnde, die unter Anwendung eines Datenbankverwaltungssystems gefhrt oder genutzt werden;

und

 

dd) der Untersuchungsbereich weist Regeln fr die Verknpfung der Daten auf, die viele logische Abhngigkeiten enthalten, z. B. das Wohngeldgesetz, das Bundesausbildungsfrderungsgesetz.

 

c) Eine Fachaufgabe hat hohen Schwierigkeitsgrad, wenn die folgenden Bedingungen erfllt sind:

 

aa) Der Untersuchungsbereich umfat mindestens drei Organisationseinheiten; die Organisationseinheiten mssen untereinander durch vielfltige fachliche und ablauforganisatorische Beziehungen verbunden sein, oder vom Untersuchungsbereich aus mssen Verbindungen zu einem gleichzeitig zu entwickelnden oder vorhandenen DV-Verfahren geknpft werden;

 

bb) die Arbeitsablufe sind vielfltig verzweigt und enthalten viele verschiedenartige Funktionen;

 

cc) der Untersuchungsbereich enthlt

 

 mindestem drei Datenbestnde, die sich in ihrer logischen Struktur unterscheiden und von denen im Rahmen der Aufgabenstellungen durchschnittlich mindestens

 fnf Gliederungselemente zu behandeln sind, oder mindestens vier Datenbestnde, die unter Anwendung eines Datenbankverwaltungssystems gefhrt oder genutzt werden;

und

 

dd) der Untersuchungsbereich weist Regeln fr die Verknpfung der Daten auf, die viele logische Abhngigkeiten enthalten, z.B. das Wohngeldgesetz, das Bundesausbildungsfrderungsgesetz.

 

d) Organisationseinheiten im Sinne dieser Protokollnotiz sind funktional abgegrenzte, in sich geschlossene Einheiten, die wegen ihrer Aufgabenstellung in den Untersuchungsbereich fallen und unterschiedliche Anforderungen an das zu entwickelnde Verfahren stellen; es kann sich um Sachgebiete, Abteilungen, mter, Dezernate, Behrden handeln.

 

e) Datenbestand im Sinne dieser Protokollnotiz ist eine gleichartig aufgebaute Sammlung von Daten, die nach bestimmten Merkmalen erfat und geordnet, nach anderen bestimmten Merkmalen umgeordnet und ausgewertet werden knnen.

 

Gliederungselement im Sinne dieser Protokollnotiz ist die Zusammenfassung von gleichartigen Merkmalen (z. B. alle Einkunftsarten bei der Berechnung des Einkommens).

 

Datenbankverwaltungssysteme im Sinne dieser Protokollnotiz sind IMS, UDS, ADABAS oder Systeme mit vergleichbarem Funktionsumfang.

 

Datenbestand, der unter Anwendung eines Datenbankverwaltungssystems gefhrt oder genutzt wird, ist im Sinne dieser Protokollnotiz eine aufgabenbezogene logische Datenmenge (je nach eingesetztem Datenbankverwaltungssystem z. B. eine Datenbank, eine Datei oder ein Subschema).

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