Protokollnotiz Nr. 7

Die Anwendung dieses Ttigkeitsmerkmals setzt voraus, da die Angestellten auch nhere Fachkenntnisse der im Rahmen der Anwendungsprogrammierung behandelten Aufgabenbereiche, der Organisation der Verwaltung oder des Betriebes und der angewendeten Arbeitstechniken erworben und diese Kenntnisse bei ihrer Ttigkeit anzuwenden haben.

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