Vergtungsgruppe Vb
(Eingruppierungsbestimmungen fr Angestellte des Bundes und der Lnder
Teil II, Abschnitt B Nr. 2 DV-Organisation)
1. Angestellte,
die in der DV-Organisation Fachaufgaben einfachen Schwierigkeitsgrades selbstndig bearbeiten.
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. {1} und {2} )
2. Angestellte,
die in der DV-Organisation im Rahmen von Fachaufgaben mittleren Schwierigkeitsgrades diesem Schwierigkeitsgrad entsprechende DV-Teilaufgaben selbstndig bearbeiten.