Vergtungsgruppe IVa
(Eingruppierungsbestimmungen fr Angestellte des Bundes und der Lnder
Teil II, Abschnitt B Nr. 6.DV-Produktionssteuerung)

 

 


1. Angestellte, die durch ausdrckliche Anordnung als Leiter der Produktionssteuerung bestellt sind und sich

 

durch die Zahl der durch ausdrckliche Anordnung stndig unterstellten Angestellten sowie durch die Anzahl und die Schwierigkeit der DV-Verfahren, die Gegenstand der Produktionssteuerung sind,

 

aus der Vergtungsgruppe IV b Fallgruppe 1 dieses Unterabschnitts herausheben.

 

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. .1. , .2. und .3. )

 

2. Angestellte,

 

die in der Ablaufplanung schwierige Aufgaben und umfangreiche und vielfltige Planungsaufgaben selbstndig bearbeiten,

 

nach vierjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe IV b Fallgruppe 2
dieses Unterabschnitts.

 

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. .1. , .4. , .5. , .6. , .7. und .8. )

 

3. Angestellte,

 

die Datenbanken verwalten,

 

nach vierjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe IV b Fallgruppe 4 dieses Unterabschnitts.

 

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. .1. , .5. , .9. , .10. und .11. )

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