Vergtungsgruppe Vb
(Eingruppierungsbestimmungen fr Angestellte des Bundes und der Lnder
Teil II, Abschnitt B Nr. 6.DV-Produktionssteuerung)
1. Angestellte,
die in der Ablaufplanung schwierige Aufgaben oder umfangreiche und vielfltige Planungsaufgaben selbstndig bearbeiten.
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. .1. , .6. , .7. und .8. )
2. Angestellte,
die in der Ablaufplanung selbstndig ttig sind,
nach zweijhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe V c Fallgruppe 1 dieses Unterabschnittes.
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. .4. , .5. , .6. und .13. )
3. Angestellte,
die in der Belegungsplanung vielfltige Planungsaufgaben selbstndig bearbeiten.
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. .13. , .14. und .15. )
4. Angestellte,
die Datenbanken verwalten, soweit nicht anderweitig eingruppiert.
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. .1. und .10. )
5. Angestellte,
die vielfltige Systemhilfen oder die Kapazitt von Direktzugriffsspeichern bei vielfltigen Speicherungsformen verwalten.
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. .16. , .17. und .18. )
6. Angestellte,
die Systemhilfen oder die Kapazitt von Direktzugriffsspeichern verwalten,
nach dreijhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe V c Fallgruppe 2 dieses Unterabschnitts.
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. .5. , .16. und .17. )
7. Angestellte,
die die maschinelle Verarbeitung von schwierigen Jobs vorbereiten oder die Ergebnisse der maschinellen Verarbeitung von schwierigen Jobs kontrollieren,
nach dreijhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe V c Fallgruppe 3 dieses Unterabschnitts.
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. .5. , .19. , .20. , .21. und .22. )