Vergtungsgruppe Vb
(Eingruppierungsbestimmungen fr Angestellte des Bundes und der Lnder
Teil II, Abschnitt B Nr. 6.DV-Produktionssteuerung)

 

 


1. Angestellte,

 

die in der Ablaufplanung schwierige Aufgaben oder umfangreiche und vielfltige Planungsaufgaben selbstndig bearbeiten.

 

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. .1. , .6. , .7. und .8. )

 

2. Angestellte,

 

die in der Ablaufplanung selbstndig ttig sind,

 

nach zweijhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe V c Fallgruppe 1 dieses Unterabschnittes.

 

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. .4. , .5. , .6. und .13. )

 

3. Angestellte,

 

die in der Belegungsplanung vielfltige Planungsaufgaben selbstndig bearbeiten.

 

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. .13. , .14. und .15. )

 

4. Angestellte,

 

die Datenbanken verwalten, soweit nicht anderweitig eingruppiert.

 

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. .1. und .10. )

 

5. Angestellte,

 

die vielfltige Systemhilfen oder die Kapazitt von Direktzugriffsspeichern bei vielfltigen Speicherungsformen verwalten.

 

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. .16. , .17. und .18. )

 

6. Angestellte,

 

die Systemhilfen oder die Kapazitt von Direktzugriffsspeichern verwalten,

 

nach dreijhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe V c Fallgruppe 2 dieses Unterabschnitts.

 

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. .5. , .16. und .17. )

 

7. Angestellte,

 

die die maschinelle Verarbeitung von schwierigen Jobs vorbereiten oder die Ergebnisse der maschinellen Verarbeitung von schwierigen Jobs kontrollieren,

 

nach dreijhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe V c Fallgruppe 3 dieses Unterabschnitts.

 

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. .5. , .19. , .20. , .21. und .22. )

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