Anlage 1a zum BAT - Teil II -Abschnitt C:
Angestellte in medizinischen Hilfsberufen und medizinisch-technischen Berufen:
Beschftigungstherapeuten

 

IVa: 2 - IVb: 3, 4 - Vb: 4, 5, 6 - Vc: 3, 4 - VIb: 6, 7 - VII: 2, 12 - VIII: 4

 


Vergtungsgruppe IVa

 

2. Beschftigungstherapeuten mit staatlicher Anerkennung in einer Ttigkeit der Vergtungsgruppe IVb Fallgruppe 3 nach zweijhriger Bewhrung in dieser Ttigkeit.

 

Vergtungsgruppe IVb

 

3. Beschftigungstherapeuten mit staatlicher Anerkennung, die als Erste Lehrkrfte an staatlich anerkannten Lehranstalten fr Beschftigungstherapie eingesetzt sind.

 

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [3] und [4] )

 

4. Beschftigungstherapeuten mit staatlicher Anerkennung in einer Ttigkeit der Vergtungsgruppe Vb Fallgruppe 4 oder 6 nach zweijhriger Bewhrung in einer dieser Ttigkeiten.

 

Vergtungsgruppe Vb

 

4. Beschftigungstherapeuten mit staatlicher Anerkennung und entsprechender Ttigkeit, denen mindestens zwei Beschftigungstherapeuten mit staatlicher Anerkennung oder Angestellte in der Ttigkeit von Beschftigungstherapeuten durch ausdrckliche Anordnung stndig unterstellt sind.

 

5. Beschftigungstherapeuten mit staatlicher Anerkennung in einer Ttigkeit der Vergtungsgruppe Vc Fallgruppe 3 nach dreijhriger Bewhrung in dieser Ttigkeit.

 

6. Beschftigungstherapeuten mit staatlicher Anerkennung, die als Lehrkrfte an staatlich anerkannten Lehranstalten fr Beschftigungstherapie eingesetzt sind.

 

(Hierzu Protokollnotiz Nr. [3] )

 

Vergtungsgruppe Vc

 

3. Beschftigungstherapeuten mit staatlicher Anerkennung und entsprechender Ttigkeit nach sechsmonatiger Berufsausbung nach erlangter staatlicher Anerkennung, die berwiegend schwierige Aufgaben im Sinne der Vergtungsgruppe VIb Fallgruppe 6 erfllen.

 

4. Beschftigungstherapeuten mit staatlicher Anerkennung in einer Ttigkeit der Vergtungsgruppe VIb Fallgruppe 6 nach zweijhriger Bewhrung in dieser Ttigkeit.

 

Vergtungsgruppe VIb

 

6. Beschftigungstherapeuten mit staatlicher Anerkennung und entsprechender Ttigkeit, die in nicht unerheblichem Umfange schwierige Aufgaben erfllen. (Schwierige Aufgaben sind z. B, Beschftigungstherapie bei Querschnittlhmungen, in Kinderlhmungsfllen, mit spastisch Gelhmten, in Fllen von Dysmelien, in der Psychiatrie oder Geriatrie.)

 

(Hierzu Protokollnotiz Nr. [12] )

 

7. Beschftigungstherapeuteri mit staatlicher Anerkennung und entsprechender Ttigkeit nach sechsmonatiger Berufsausbung nach erlangter staatlicher Anerkennung.

 

Vergtungsgruppe VII

 

2. Angestellte in der Ttigkeit von Beschftigungstherapeuten nach dreijhriger Bewhrung in dieser Ttigkeit.

 

12. Beschftigungstherapeuten mit staatlicher Anerkennung whrend der ersten sechs Monate der Berufsausbung nach erlangter staatlicher Anerkennung.

 

Vergtungsgruppe VIII

 

4. Angestellte in der Ttigkeit von Beschftigungstherapeuten.

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