Anlage 1a zum BAT - Teil II -Abschnitt C:
Angestellte in medizinischen Hilfsberufen und medizinisch-technischen Berufen:
Masseure, Masseure und medizinische Bademeister
IVb: 12 - Vb: 21, 22, 23 - Vc: 21, 22, 23 - VIb: 23, 24, 25 - VII: 22, 25, 26 - VIII: 9, 17 - IXb: 4
Vergtungsgruppe IVb
12. Masseure, Masseure und medizinische Bademeister in einer Ttigkeit der Vergtungsgruppe Vb Fallgruppe 22 nach zweijhriger Bewhrung in dieser Ttigkeit.
(Hierzu Protokollnotiz Nr. [5] )
Vergtungsgruppe Vb
21. Masseure, Masseure und medizinische Bademeister in einer Ttigkeit der Vergtungsgruppe Vc Fallgruppe 21 nach dreijhriger Bewhrung in dieser Ttigkeit.
(Hierzu Protokollnotiz Nr. [5] )
22. Masseure, Masseure und medizinische Bademeister, die als Erste Lehrkrfte an staatlich anerkannten Lehranstalten fr Masseure oder fr Masseure und medizinische Bademeister eingesetzt sind.
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [3] , [4] und [5] )
23. Masseure, Masseure und medizinische Bademeister in einer Ttigkeit der Vergtungsgruppe Vc Fallgruppe 23 nach dreijhriger Bewhrung in dieser Ttigkeit.
(Hierzu Protokollnotiz Nr. [5] )
Vergtungsgruppe Vc
21. Masseure, Masseure und medizinische Bademeister mit entsprechender Ttigkeit, denen mindestens acht Masseure, Masseure und medizinische Bademeister oder Angestellte in der Ttigkeit von Masseuren oder Masseuren und medizinischen Bademeistern durch ausdrckliche Anordnung stndig unterstellt sind.
(Hierzu Protokollnotiz Nr. [5] )
22. Masseure, Masseure und medizinische Bademeister in einer Ttigkeit der Vergtungsgruppe VIb Fallgruppe 23 oder 24 nach zweijhriger Bewhrung in einer dieser Ttigkeiten.
(Hierzu Protokollnotiz Nr. [5] )
23. Masseure, Masseure und medizinische Bademeister, die als Lehrkrfte an staatlich anerkannten Lehranstalten fr Masseure oder fr Masseure und medizinische Bademeister eingesetzt sind.
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [3] und [5] )
Vergtungsgruppe VIb
23. Masseure, Masseure und medizinische Bademeister mit entsprechender Ttigkeit, denen mindestens vier Masseure, Masseure und medizinische Bademeister oder Angestellte in der Ttigkeit von Masseuren oder Masseuren und medizinischen Bademeistern durch ausdrckliche Anordnung stndig unterstellt sind.
(Hierzu Protokollnotiz Nr. [5] )
24. Masseure, Masseure und medizinische Bademeister mit entsprechender Ttigkeit, denen mindestens zwei Masseure, Masseure und medizinische Bademeister oder Angestellte in der Ttigkeit von Masseuren oder Masseuren und medizinischen Bademeistern durch ausdrckliche Anordnung stndig unterstellt sind und die berwiegend schwierige Aufgaben im Sinne der Vergtungsgruppe VII Fallgruppe 23 oder 25 erfllen.
(Hierzu Protokollnotiz Nr. [5] )
25. Masseure, Masseure und medizinische Bademeister in einer Ttigkeit der Vergtungsgruppe VII Fallgruppe 22, 23 oder 25 nach zweijhriger Bewhrung in einer dieser Ttigkeiten.
(Hierzu Protokollnotiz Nr. [5] )
Vergtungsgruppe VII
22. Masseure, Masseure und medizinische Bademeister mit entsprechender Ttigkeit, denen mindestens zwei Masseure, Masseure und medizinische Bademeister oder Angestellte in der Ttigkeit von Masseuren oder Masseuren und medizinischen Bademeistern durch ausdrckliche Anordnung stndig unterstellt sind.
(Hierzu Protokollnotiz Nr. [5] )
25. Masseure und medizinische Bademeister mit entsprechender Ttigkeit, die schwierige Aufgaben erfllen. (Schwierige Aufgaben sind z.B. Verabreichung von Kohlensure- oder Sauerstoffbdern bei Herz- und Kreislaufbeschwerden, Massage- oder Bderbehandlung nach Schlaganfllen oder bei Kinderlhmung, Massagebehandlung von Frischoperierten.)
(Hierzu Protokollnotiz Nr. [5] )
26. Masseure und medizinische Bademeister mit entsprechender Ttigkeit nach zweieinhalbjhriger Bewhrung in dieser Ttigkeit.
(Hierzu Protokollnotiz Nr. [5] )
Vergtungsgruppe VIII
9. Angestellte in der Ttigkeit von Masseuren oder von Masseuren und medizinischen Bademeistern nach dreijhriger Bewhrung in dieser Ttigkeit.
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [5] und [16] )
17. Masseure und medizinische Bademeister mit entsprechender Ttigkeit.
(Hierzu Protokollnotiz Nr. [5] )
Vergtungsgruppe IXb
4. Angestellte in der Ttigkeit von Masseuren oder von Masseuren und medizinischen Bademeistern.