Anlage 1a zum BAT - Teil II -Abschnitt C:
Angestellte in medizinischen Hilfsberufen und medizinisch-technischen Berufen:
Zahnrztliche Helferinnen

 

Vc: 35 - VIb: 38 - VII: 34 - VIII: 11, 19 - IXb: 5

 


Vergtungsgruppe Vc

 

35. Zahnrztliche Helferinnen mit Abschluprfung und entsprechender Ttigkeit, denen mindestens zehn zahnrztliche Helferinnen oder Angestellte in der Ttigkeit von zahnrztlichen Helferinnen durch ausdrckliche Anordnung stndig unterstellt sind.

 

Vergtungsgruppe VIb

 

38. Zahnrztliche Helferinnen mit Abschluprfung und entsprechender Ttigkeit, denen mindestens fnf zahnrztliche Helferinnen oder Angestellte in der Ttigkeit von zahnrztlichen Helferinnen durch ausdrckliche Anordnung stndig unterstellt sind.

 

Vergtungsgruppe VII

 

34. Zahnrztliche Helferinnen mit Abschluprfung und entsprechender Ttigkeit nach dreijhriger Bewhrung in dieser Ttigkeit.

 

Vergtungsgruppe VIII

 

11. Angestellte in der Ttigkeit von zahnrztlichen Helferinnen nach dreijhriger Bewhrung in dieser Ttigkeit.

 

19. Zahnrztliche Helferinnen mit Abschluprfung und entsprechender Ttigkeit.

 

Vergtungsgruppe IXb

 

5. Angestellte in der Ttigkeit von zahnrztlichen Helferinnen

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