Anlage 1a zum BAT - Teil II -Abschnitt C:
Angestellte in medizinischen Hilfsberufen und medizinisch-technischen Berufen:
Sektionsgehilfen

 

VIb: 37 - VII: 33 - VIII: 23 - IXb: 6

 


Vergtungsgruppe VIb

 

37. Sektionsgehilfen in einer Ttigkeit der Vergtungsgruppe VII Fallgruppe 33 nach sechsjhriger Bewhrung in dieser Ttigkeit.

 

Vergtungsgruppe VII

 

33. Sektionsgehilfen, die in nicht unerheblichem Umfange auch Prparatorenttigkeiten ausben und denen mindestens zwei Sektionsgehilfen durch ausdrckliche Anordnung stndig unterstellt sind.

 

(Hierzu Protokollnotiz Nr. [12] )

 

Vergtungsgruppe VIII

 

Ferner, wenn sie als Angestellte beschftigt sind ( 1 Abs. 2):

 

23. Sektionsgehilfen nach einjhriger Bewhrung in dieser Ttigkeit.

 

Vergtungsgruppe IXb

 

Ferner, wenn sie als Angestellte beschftigt sind ( 1 Abs. 2):

 

7. Sektionsgehilfen.

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