Anlage 1a zum BAT - Teil II -Abschnitt C:
Angestellte in medizinischen Hilfsberufen und medizinisch-technischen Berufen:
Seehafengesundheitsaufseher

 

IVb: 20 - Vb: 36, 37 - Vc: 33, 34 - VIb: 36 - VII: 32 - VIII: 6

 


Vergtungsgruppe IVb

 

20. Seehafengesundheitsaufseher (Seehafengesundheitskontrolleure) mit Prfung in einer Ttigkeit der Vergtungsgruppe Vb Fallgruppe 36 nach, dreijhriger Bewhrung in dieser Ttigkeit.

 

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [8] und [9] )

 

Vergtungsgruppe Vb

 

36. Seehafengesundheitsaufseher (Seehafengesundheitskontrolleure) mit Prfung und entsprechender Ttigkeit nach sechsmonatiger Berufsausbung nach Ablegen der Prfung, die berwiegend besonders schwierige Aufgaben im Sinne der Vergtungsgruppe Vc Fallgruppe 33 erfllen.

 

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [8] und [9] )

 

37. Seehafengesundheitsaufseher (Seehafengesundheitskontrolleure) mit Prfung in einer Ttigkeit der Vergtungsgruppe Vc Fallgruppe 33 nach dreijhriger Bewhrung in dieser Ttigkeit.

 

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [8] und [9] )

 

Vergtungsgruppe Vc

 

33. Seehafengesundheitsaufseher (Seehafengesundheitskontrolleure) mit Prfung und entsprechender Ttigkeit, die im gesamten Aufgabenbereich eines Seehafengesundheitsaufsehers in nicht unerheblichem Umfange besonders schwierige Aufgaben erfllen. (Besonders schwierige Aufgaben sind z.B. Prfung und zusammenfassende Darstellung epidemiologischer Situationen an Bord eines Schiffes, auf dem bertragbare Krankheiten aufgetreten sind; berprfung und Auswertung der Bordkrankenbcher aufgrund grndlicher allgemein-medizinischer und spezieller seuchenhygienischer Kenntnisse; Mitwirkung bei der Prfung und Begutachtung der Ausrstung der Kauffahrteischiffe einschlielich ihrer Rettungsboote mit Arznei- und anderen Hilfsmitteln der Krankenfrsorge aufgrund einschlgiger pharmazeutischer Kenntnisse; Mitwirkung bei der Prfung des Bestandes und der erfolgten Anwendung der Betubungsmittel aufgrund einschlgiger Kenntnisse der gesetzlichen Betubungsmittelvorschriften; Entscheidungsbefugnis fr dringende Quarantnemanahmen im Rahmen der durch den zustndigen Arzt erteilten Ermchtigung.)

 

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [8], [9] und [12] )

 

34. Seehafengesundheitsaufseher (Seehafengesundheitskontrolleure) mit Prfung und entsprechender Ttigkeit nach dreijhriger Bewhrung in dieser Ttigkeit.

 

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [8] und [9] )

 

Vergtungsgruppe VIb

 

36. Seehafengesundheitsaufseher (Seehafengesundheitskontrolleure) mit Prfung und entsprechender Ttigkeit nach sechsmonatiger Berufsausbung nach Ablegen der Prfung.

 

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [8] und [9] )

 

Vergtungsgruppe VII

 

32. Seehafengesundheitsaufseher (Seehafengesundheitskontrolleure) mit Prfung whrend der ersten sechs Monate der Berufsausbung nach Ablegen der Prfung.

 

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [8] und [9] )

Datenschutz