BAT Anlage 1a Teil II Abschnitt E:
Angestellte im Gartenbau, in der Landwirtschaft und im Weinbau

Vergtungsgruppe IVb


1. Gartenbau-, landwirtschafts- und weinbautechnische Angestellte aller Fachrichtungen mit abgeschlossener einschlgiger Fachhochschulausbildung und entsprechender Ttigkeit nach sechsmonatiger Berufsausbung nach Ablegung der Prfung sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben, nach sechsmonatiger Ausbung dieser Ttigkeiten.

 

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [1] , [7] und [11] )

 

1a. Gartenbau-, landwirtschafts- und weinbautechnische Angestellte aller Fachrichtungen mit abgeschlossener einschlgiger Fachhochschulausbildung sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Ttigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben,

 

deren Ttigkeit sich zu mindestens einem Drittel durch besondere Leistungen aus der Fallgruppe 1 heraushebt.

 

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [1] , [6] und [11] )

 

2. Gartenbau-, landwirtschafts- und weinbautechnische Angestellte aller Fachrichtungen mit abgeschlossener einschlgiger Fachhochschulausbildung als Leiter kleinerer Pflanzenbeschaustellen oder mit Gutachterttigkeit in der Pflanzenbeschau nach sechsmonatiger Berufsausbung nach Ablegung der Prfung sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben, nach sechsmonatiger Ausbung der Ttigkeit eines gartenbau-, landwirtschafts- oder weinbautechnischen Angestellten mit abgeschlossener einschlgiger Fachhochschulausbildung.

 

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [1] und [11] )

 

3. - gestrichen -

Datenschutz