BAT Anlage 1a Teil II Abschnitt E:
Angestellte im Gartenbau, in der Landwirtschaft und im Weinbau
Vergtungsgruppe Vb
1. Gartenbau-, landwirtschafts- und weinbautechnische Angestellte (staatlich geprfte Landwirte und staatlich geprfte Weinbauer sowie Angestellte mit abgeschlossener gleichwertiger Ausbildung) in einer Ttigkeit der Vergtungsgruppe Vc Fallgruppe 1 sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben,
nach dreijhriger Ttigkeit in dieser Vergtungs- und Fallgruppe.
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [2] und [8] )
2. Gartenbau-, landwirtschafts- und weinbautechnische Angestellte aller Fachrichtungen, die eine einschlgige Gehilfenprfung abgelegt und eine einschlgige Fachschule durchlaufen haben, in einer Ttigkeit der Vergtungsgruppe Vc Fallgruppe 3 sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben,
nach sechsjhriger Ttigkeit in dieser Vergtungs- und Fallgruppe.
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [2] und [8] )
3. Angestellte mit viersemestriger abgeschlossener Ausbildung an einer Landfrauenschule in einer Ttigkeit der Vergtungsgruppe Vc Fallgruppe 5 sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben,
nach dreijhriger Ttigkeit in dieser Vergtungs- und Fallgruppe.
(Hierzu Protokollnotiz Nr. [8] )
4. Pflanzenbeschauer in einer Ttigkeit der Vergtungsgruppe Vc Fallgruppe 7
nach sechsjhriger Ttigkeit in dieser Vergtungs- und Fallgruppe.
5. Pflanzenbeschauer in einer Ttigkeit der Vergtungsgruppe Vc Fallgruppe 8
nach sechsjhriger Ttigkeit in dieser Vergtungs- und Fallgruppe.
6. Staatliche Fischereiaufseher in einer Ttigkeit der Vergtungsgruppe Vc Fallgruppe 11
nach sechsjhriger Ttigkeit in dieser Vergtungs- und Fallgruppe.