BAT Anlage 1a Teil II Abschnitt E:
Angestellte im Gartenbau, in der Landwirtschaft und im Weinbau

Vergtungsgruppe Vb


1. Gartenbau-, landwirtschafts- und weinbautechnische Angestellte (staatlich geprfte Landwirte und staatlich geprfte Weinbauer sowie Angestellte mit abgeschlossener gleichwertiger Ausbildung) in einer Ttigkeit der Vergtungsgruppe Vc Fallgruppe 1 sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben,

 

nach dreijhriger Ttigkeit in dieser Vergtungs- und Fallgruppe.

 

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [2] und [8] )

 

2. Gartenbau-, landwirtschafts- und weinbautechnische Angestellte aller Fachrichtungen, die eine einschlgige Gehilfenprfung abgelegt und eine einschlgige Fachschule durchlaufen haben, in einer Ttigkeit der Vergtungsgruppe Vc Fallgruppe 3 sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben,

 

nach sechsjhriger Ttigkeit in dieser Vergtungs- und Fallgruppe.

 

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [2] und [8] )

 

3. Angestellte mit viersemestriger abgeschlossener Ausbildung an einer Landfrauenschule in einer Ttigkeit der Vergtungsgruppe Vc Fallgruppe 5 sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben,

 

nach dreijhriger Ttigkeit in dieser Vergtungs- und Fallgruppe.

 

(Hierzu Protokollnotiz Nr. [8] )

 

4. Pflanzenbeschauer in einer Ttigkeit der Vergtungsgruppe Vc Fallgruppe 7
nach sechsjhriger Ttigkeit in dieser Vergtungs- und Fallgruppe.

 

5. Pflanzenbeschauer in einer Ttigkeit der Vergtungsgruppe Vc Fallgruppe 8
nach sechsjhriger Ttigkeit in dieser Vergtungs- und Fallgruppe.

 

6. Staatliche Fischereiaufseher in einer Ttigkeit der Vergtungsgruppe Vc Fallgruppe 11

 

nach sechsjhriger Ttigkeit in dieser Vergtungs- und Fallgruppe.

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