BAT Anlage 1a Teil II Abschnitt E:
Angestellte im Gartenbau, in der Landwirtschaft und im Weinbau

Vergtungsgruppe VIII


1. Gartenbau-, landwirtschafts- und weinbautechnische Angestellte aller Fachrichtungen, die eine einschlgige Gehilfenprfung abgelegt und eine einschlgige Fachschule durchlaufen haben, mit entsprechender Ttigkeit, sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben.

 

(Hierzu Protokollnotiz Nr. [2] )

 

2. Pflanzenbeschauer.

 

3. Dorfhelferinnen mit staatlicher Anerkennung und entsprechender Ttigkeit whrend der ersten sechs Monate der Berufsausbung nach erlangter staatlicher Anerkennung.

 

4. Angestellte in der Ttigkeit von Dorfhelferinnen.

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