BAT Anlage 1a Teil II Abschnitt G:
Angestellte im Sozial- und Erziehungsdienst:

Angestellte und Meister im handwerklichen Erziehungsdienst

 

IVb: 1, 2 - Vb: 1, 2, 3 - Vc: 1, 2, 3, 4 - VIb: 2, 3, 4 - VII: 4

 

 

 

Vergtungsgruppe IVb

 

1. Handwerksmeister, Industriemeister oder Grtnermeister im handwerklichen Erziehungsdienst als Leiter von Ausbildungs- oder Berufsfrderungswerksttten oder Werksttten fr Behinderte, die sich durch den Umfang und die Bedeutung ihres Aufgabengebietes wesentlich aus der Vergtungsgruppe V b Fallgruppe 1 herausheben.

 

Funote 1:

(Hierzu Protokollnotiz Nr. [1] )

 

2. Handwerksmeister, Industriemeister oder Grtnermeister im handwerklichen Erziehungsdienst als Leiter von groen Ausbildungs- oder Berufsfrderungswerksttten oder Werksttten fr Behinderte

 

nach vierjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe V b Fallgruppe 1.

 

(Hierzu Protokollnotiz Nr. [1] )

 

Vergtungsgruppe Vb

 

1. Handwerksmeister, Industriemeister oder Grtnermeister im handwerklichen Erziehungsdienst als Leiter von groen Ausbildungs- oder Berufsfrderungswerksttten oder Werksttten fr Behinderte.

 

(Hierzu Protokollnotiz Nr. [1] )

 

2. Handwerksmeister, Industriemeister oder Grtnermeister im handwerklichen Erziehungsdienst als Leiter von Ausbildungs- oder Berufsfrderungswerksttten oder Werksttten fr Behinderte,

 

nach vierjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe V c Fallgruppe 1.

 

(Hierzu Protokollnotiz Nr. [1] )

 

3. Handwerksmeister, Industriemeister oder Grtnermeister im handwerklichen Erziehungsdienst, die durch ausdrckliche Anordnung als stndige Vertreter von Leitern von Ausbildungs- oder Berufsfrderungswerksttten oder Werksttten fr Behinderte der Vergtungsgruppe IV b Fallgruppe 1 bestellt sind,

 

nach vierjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe V c Fallgruppe 2.

 

(Hierzu Protokollnotiz Nr. [1] )

 

Vergtungsgruppe Vc

 

1. Handwerksmeister, Industriemeister oder Grtnermeister im handwerklichen Erziehungsdienst als Leiter von Ausbildungs- oder Berufsfrderungswerksttten oder Werksttten fr Behinderte.

 

(Hierzu Protokollnotiz Nr. [1] )

 

2. Handwerksmeister, Industriemeister oder Grtnermeister im handwerklichen Erziehungsdienst, die durch ausdrckliche Anordnung als stndige Vertreter von Leitern von Ausbildungs- oder Berufsfrderungswerksttten oder Werksttten fr Behinderte der Vergtungsgruppe IV b Fallgruppe 1 bestellt sind.

 

(Hierzu Protokollnotiz Nr. [1] )

 

3. Angestellte im handwerklichen Erziehungsdienst mit abgeschlossener Berufsausbildung als Leiter von Ausbildungsoder Berufsfrderungswerksttten oder Werksttten fr Behinderte,

 

nach vierjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe VI b Fallgruppe 2.

 

(Hierzu Protokollnotiz Nr. [1] )

 

4. Angestellte im handwerklichen Erziehungsdienst, die durch ausdrckliche Anordnung als stndige Vertreter von Leitern von Ausbildungs- oder Berufsfrderungswerksttten oder Werksttten fr Behinderte der Vergtungsgruppe V b Fallgruppe 1 bestellt sind,

 

nach vierjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe VI b Fallgruppe 3.

 

(Hierzu Protokollnotiz Nr. [1] )

 

Vergtungsgruppe VIb

 

2. Angestellte im handwerklichen Erziehungsdienst mit abgeschlossener Berufsausbildung als Leiter von Ausbildungsoder Berufsfrderungswerksttten oder Werksttten fr Behinderte.

 

(Hierzu Protokollnotiz Nr. [1] )

 

3. Angestellte im handwerklichen Erziehungsdienst mit abgeschlossener Berufsausbildung, die durch ausdrckliche Anordnung als stndige Vertreter von Leitern von Ausbildungs- oder Berufsfrderungswerksttten oder Werksttten fr Behinderte der Vergtungsgruppe V b Fallgruppe 1 bestellt sind.

 

(Hierzu Protokollnotiz Nr. [1] )

 

4. Angestellte im handwerklichen Erziehungsdienst mit abgeschlossener Berufsausbildung

 

nach vierjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe VII Fallgruppe 4.

 

(Hierzu Protokollnotiz Nr. [1] )

 

Vergtungsgruppe VII

 

4. Angestellte im handwerklichen Erziehungsdienst mit abgeschlossener Berufsausbildung.

 

(Hierzu Protokollnotiz Nr. [1] )

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