BAT Anlage 1a Teil II Abschnitt G:
Angestellte im Sozial- und Erziehungsdienst:

Heilpdagogen

Vb: 6 - Vc: 8

 

 

 

Vergtungsgruppe Vb

 

6. Heilpdagogen mit staatlicher Anerkennung und entsprechender Ttigkeit

 

nach vierjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe V c Fallgruppe 8.

 

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [1] und [9] )

 

Vergtungsgruppe Vc

 

8. Heilpdagogen mit staatlicher Anerkennung und entsprechender Ttigkeit.

 

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [1] und [9] )

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