BAT Anlage 1a Teil II Abschnitt G:
Angestellte im Sozial- und Erziehungsdienst:

Erzieherinnen

Vb: 4, 5 - Vc: 5, 6, 7 - VIb: 5 - VII: 3

 

 

 

Vergtungsgruppe Vb

 

4. Erzieherinnen mit staatlicher Anerkennung und entsprechender Ttigkeit sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben,

 

mit fachlich koordinierenden Aufgaben fr mindestens drei Angestellte mindestens der Vergtungsgruppe V c Fallgruppe 5.

 

Funote 1:

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [1] , [6] und [7] )

 

5. Erzieherinnen mit staatlicher Anerkennung und entsprechender Ttigkeit sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben,

 

mit besonders schwierigen fachlichen Ttigkeiten,

 

nach vierjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe V c Fallgruppe 5.

 

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [1] , [6] , [7] und [8] )

 

Vergtungsgruppe Vc

 

5. Erzieherinnen mit staatlicher Anerkennung und entsprechender Ttigkeit sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben, mit besonders schwierigen fachlichen Ttigkeiten.

 

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [1] , [6] , [7] und [8] )

 

6. Erzieherinnen mit staatlicher Anerkennung und entsprechender Ttigkeit sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben, in Schulkindergrten, Vorklassen oder Vermittlungsgruppen fr nicht schulpflichtige Kinder.

 

Funote 1:

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [7] und [10] )

 

7. Erzieherinnen mit staatlicher Anerkennung und entsprechender Ttigkeit sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben,

 

nach dreijhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe VI b Fallgruppe 5.

 

Funote 2:

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [1] , [6] und [7] )

 

Vergtungsgruppe VIb

 

5. Erzieherinnen mit staatlicher Anerkennung und entsprechender Ttigkeit sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben.

 

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [1] , [6] und [7] )

 

Vergtungsgruppe VII

 

3. Angestellte in der Ttigkeit von Erzieherinnen mit staatlicher Anerkennung.

 

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [1] und [6] )

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