BAT Anlage 1a Teil II Abschnitt H: Angestellte an Theatern und Bhnen
Vergtungsgruppe VIb


1. Angestellte, die durch ausdrckliche Anordnung zu Leitern der Musik- oder Schauspielbibliotheken bestellt sind.

 

2. Beleuchtungsmeister.

 

(Hierzu Protokollnotiz Nr. [3] )

 

3. Eintrittskartenkassierer und Stammkartenkassierer, die sich durch den Umfang des Zahlungsverkehrs und die Schwierigkeit des Abrechnungsverfahrens aus der Vergtungsgruppe VII Fallgruppe 2 herausheben.

 

4. Gewandmeister.

 

(Hierzu Protokollnotiz Nr. [5] )

 

5. Hausinspektoren, denen mehr als 50 Arbeitnehmer stndig unterstellt sind.

 

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [12] und [13] )

 

6. Leiter der Stammkartenbros.

 

(Hierzu Protokollnotiz Nr. [6] )

 

7. Maskenbildner, die durch ausdrckliche Anordnung als stndige Vertreter des Chefmaskenbildners bestellt sind.

 

(Hierzu Protokollnotiz Nr. [16] )

 

8. Modellbauer, die sich aus der Vergtungsgruppe VII Fallgruppe 7 durch Ttigkeiten herausheben, die besondere Leistungen erfordern.

 

(Hierzu Protokollnotiz Nr. [17] )

 

9. Requisitenmeister, denen mindestens zwei Arbeitnehmer stndig unterstellt sind.

 

(Hierzu Protokollnotiz Nr. [7] )

 

10. Requisitenmeister, die mit einem besonderen Ma von Selbstndigkeit neben Handrequisiten (Kleinrequisiten) auch andere Requisiten herstellen.

 

(Hierzu Protokollnotiz Nr. [7] )

 

11. Requisitenmeister

 

nach sechsjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe VII Fallgruppe 9.

 

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [7] und [22] )

 

12. Rstmeister.

 

(Hierzu Protokollnotiz Nr. [8] )

 

13. - gestrichen -

 

14. Theater- und Kostmmaler mit abgeschlossener Ausbildung an einer Kunstfachschule sowie Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben.

 

(Hierzu Protokollnotiz Nr. [14] )

 

15. Theatermeister (Bhnenmeister).

 

(Hierzu Protokollnotiz Nr. [9] )

 

16. Theaterschuhmachermeister.

 

17. - gestrichen -

 

18. Theatertapeziermeister, denen mindestens zwei Theatertapezierer stndig unterstellt sind.

 

(Hierzu Protokollnotiz Nr. [11] )

 

19. Theatertapeziermeister

 

nach sechsjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe VII Fallgruppe 13.

 

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [11] und [22] )

 

20. Theatertontechniker (Elektroakustiker) mit Meisterprfung in einem einschlgigen anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von mindestens zweieinhalb Jahren sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben.

 

(Hierzu Protokollnotiz Nr. [15] )

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