BAT Anlage 1a Teil III Abschnitt A:
Konferenzdolmetscher
Vergtungsgruppe IIa
Angestellte mit einschlgiger wissenschaftlicher Abschluprfung oder langjhriger Berufserfahrung als Dolmetscher, die aus einer fremden Sprache ins Deutsche und umgekehrt dolmetschen.*
(Hierzu Protokollnotiz Nr. [1] )