Protokollnotiz Nr. 1 (Teil I)

Voraussetzung fr die Eingruppierung nach den Ttigkeitsmerkmalen des Unterabschnitts I ist, da der Angestellte die Fhigkeit besitzt, konsekutiv und simultan zu dolmetschen.

 

Ein Angestellter dolmetscht konsekutiv, wenn er Ausfhrungen in einer Sprache unmittelbar anschlieend inhaltlich richtig und sprachlich einwandfrei in eine andere Sprache mndlich bertrgt. Er mu zusammenhngende Ausfhrungen von etwa 10 Minuten Dauer bertragen knnen.

 

Ein Angestellter dolmetscht simultan, wenn er ber eine technische Anlage Ausfhrungen eines Redners hrt und sie gleichzeitig inhaltlich richtig und sprachlich einwandfrei in eine andere Sprache mndlich bertrgt.

 

Dolmetscht ein Angestellter nur konsekutiv oder nur simultan, so erfllt er ebenfalls die Voraussetzung fr die Eingruppierung nach den Ttigkeitsmerkmalen des Unterabschnitts I.

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