Protokollnotiz Nr. 2 (Teil I)

Die allseitige Verwendung erfordert die Fhigkeit, - ohne Rcksicht auf die Zahl der Teilnehmer in Konferenzen oder bei Besprechungen zwischen fhrenden Persnlichkeiten - auf den wesentlichen Fachgebieten des Ressorts und ggf. auch auf einzelnen ressortfremden Fachgebieten zu dolmetschen.

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