BAT Anlage 1a Teil III Abschnitt A:
Terminologen und Lexikographen

Vergtungsgruppe IVa

 


1. Angestellte mit mehrjhriger fremdsprachlicher Berufserfahrung, die fremdsprachig/deutsches und deutsch/fremdsprachiges Wortgut lexikographisch bearbeiten sowie fremdsprachiges und deutsches Schrifttum vergleichend teminologisch auswerten.

 

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [1} und [3} )

 

2. Angestellte mit mehrjhriger fremdsprachlicher Berufserfahrung, die fremdsprachig/deutsches und deutsch/fremdsprachiges Wortgut in mindestens zwei fremden Sprachen lexikographisch bearbeiten.

 

(Hierzu Protokollnotiz Nr. [3} )

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