BAT Anlage 1a Teil III Abschnitt A:
Terminologen und Lexikographen
Vergtungsgruppe IVa
1. Angestellte mit mehrjhriger fremdsprachlicher Berufserfahrung, die fremdsprachig/deutsches und deutsch/fremdsprachiges Wortgut lexikographisch bearbeiten sowie fremdsprachiges und deutsches Schrifttum vergleichend teminologisch auswerten.
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [1} und [3} )
2. Angestellte mit mehrjhriger fremdsprachlicher Berufserfahrung, die fremdsprachig/deutsches und deutsch/fremdsprachiges Wortgut in mindestens zwei fremden Sprachen lexikographisch bearbeiten.
(Hierzu Protokollnotiz Nr. [3} )