BAT Anlage 1a Teil III Abschnitt A:
Rundfunkauswerter - Funkauswerter

Vergtungsgruppe IIa

 


1. Angestellte mit einschlgiger wissenschaftlicher Abschluprfung oder langjhriger Berufserfahrung als fremdsprachliche Rundfunkauswerter oder fremdsprachliche Funkauswerter, die in zwei fremden Sprachen selbstndig und alleinverantwortlich auswerten und denen regelmig in nicht unerheblichem Umfange Sonderaufgaben bertragen werden. *

 

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. {1] und {2] )

 

2. Angestellte mit einschlgiger wissenschaftlicher Abschluprfung oder langjhriger Berufserfahrung als fremdsprachliche Rundfunkauswerter oder fremdsprachliche Funkauswerter, die in mindestens drei fremden Sprachen selbstndig und alleinverantwortlich auswerten. *

 

(Hierzu Protokollnotiz Nr. {1] )

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