BAT Anlage 1a Teil III Abschnitt A:
Rundfunkauswerter - Funkauswerter

Vergtungsgruppe III

 


1. Fremdsprachliche Rundfunkauswerter oder fremdsprachliche Funkauswerter, die nach Abschlu der Einarbeitungszeit in langjhriger Ttigkeit den Nachweis erbracht haben, da sie in zwei fremden Sprachen selbstndig und alleinverantwortlich auswerten.

 

(Hierzu Protokollnotiz Nr. {1] )

 

2. Fremdsprachliche Rundfunkauswerter oder fremdsprachliche Funkauswerter. die sich dadurch aus der Vergtungsgruppe IVa Fallgruppe 1 herausheben, da ihnen regelmig in nicht unerheblichem Umfange Sonderaufgaben bertragen werden.

 

(Hierzu Protokollnotiz Nr. {2] )

 

3. Angestellte mit einschlgiger wissenschaftlicher Abschluprfung, die whrend der zweijhrigen Einarbeitungszeit in zwei fremden Sprachen selbstndig und alleinverantwortlich auswerten und denen regelmig in nicht unerheblichem Umfange Sonderaufgaben bertragen werden.

 

(Das Ttigkeitsmerkmal ist auch erfllt, wenn dem Angestellten im Hinblick auf die Einarbeitungszeit noch nicht berwiegend die selbstndige und alleinverantwortliche Auswertung und noch nicht in nicht unerheblichem Umfange Sonderaufgaben bertragen werden.)

 

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. {1] und {2] )

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