BAT Anlage 1a Teil III Abschnitt A:
Rundfunkauswerter - Funkauswerter

Vergtungsgruppe IVa

 


1. Fremdsprachliche Rundfunkauswerter oder fremdsprachliche Funkauswerter, die nach Abschlu der Einarbeitungszeit in langjhriger Ttigkeit den Nachweis erbracht haben, da sie in einer fremden Sprache selbstndig und alleinverantwortlich auswerten.

 

(Hierzu Protokollnotiz Nr. {1] )

 

2. Fremdsprachliche Rundfunkauswerter oder fremdsprachliche Funkauswerter, die in zwei fremden Sprachen auswerten.

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