BAT Anlage 1a Teil III Abschnitt A:
Rundfunkauswerter - Funkauswerter
Vergtungsgruppe Vb
Fremdsprachliche Rundfunkauswerter oder fremdsprachliche Funkauswerter, die in einer fremden Sprache auswerten, whrend der Einarbeitungszeit. (Die Einarbeitungszeit betrgt mindestens sechs Monate.)