Protokollnotiz Nr. 1 (Teil II)

berprfen heit Vergleichen von bersetzungen mit dem Originaltext auf Vollstndigkeit, auf sprachliche, sachliche und terminologische Richtigkeit, ferner - soweit erforderlich - das stilistische Ausfeilen der bersetzung unter Wahrung der Stilebene des Originaltextes. Die bersetzungen drfen nur von bersetzern oder anderen Bediensteten, die eine den Merkmalen dieses Tarifvertrages entsprechende Ttigkeit berwiegend ausben, nicht aber von dem berprfenden angefertigt worden sein. Ein Angestellter berprft "verantwortlich", wenn die berprfte bersetzung keiner weiteren Kontrolle mehr unterliegt.

Datenschutz