Protokollnotiz Nr. 4 (Teil I)
Bei Angestellten mit einschlgiger wissenschaftlicher Abschluprfung betrgt die Einarbeitungszeit lngstens zwei Jahre; fr die brigen Angestellten betrgt sie drei Jahre. Auf die Einarbeitungszeit knnen Zeiten der Berufserfahrung als Dolmetscher angerechnet werden.