BAT Anlage 1a Teil III Abschnitt A:
berprfer und bersetzer

Vorbemerkungen

 

 

 

1  Wird ein berprfer oder ein bersetzer neben seiner Ttigkeit als solcher nicht nur gelegentlich als Konferenzdolmetscher beschftigt, so ist er nach den fr ihn in Betracht kommenden Ttigkeitsmerkmalen der Konferenzdolmetscher einzugruppieren, sofern es fr ihn gnstiger ist.

2  Bei der Anwendung der Ttigkeitsmerkmale dieses Unterabschnitts tritt bei Angestellten, deren Muttersprache nicht die deutsche Sprache ist, jeweils an die Stelle der deutschen Sprache die Muttersprache des Angestellten; die deutsche Sprache gilt fr ihn als Fremdsprache.

Datenschutz