BAT Anlage 1a Teil III Abschnitt B:
Bundesamtes fr Seeschiffahrt und Hydrographie
Nautische Offiziere
Vergtungsgruppe III


5. Erste Nautische Offiziere
mit Patent AG und technischer Ausbildung nach Nr. 2 der Vorbemerkungen zu allen Vergtungsgruppen, die in nicht unerheblichem Umfang seevermessungstechnische Ttigkeiten auf Vermessungsschiffen ausben.

 

6. Nautische Offiziere
mit Patent AG und technischer Ausbildung nach Nr. 2 der Vorbemerkungen zu allen Vergtungsgruppen, die in nicht unerheblichem Umfang seevermessungstechnische Ttigkeiten auf Vermessungsschiffen ausben,

 

nach achtjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe IVa Fallgruppe 7.

 

7. Erste Nautische Offiziere
mit Patent AG auf Vermessungs-, Wracksuch- oder Forschungsschiffen, auf denen stndig mindestens zwei nautische Offiziere eingesetzt sind,

 

nach achtjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe IVa Fallgruppe 8.

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