BAT Anlage 1a Teil III Abschnitt B:
Bundesamtes fr Seeschiffahrt und Hydrographie
Nautische Offiziere
Vergtungsgruppe IVa


7. Nautische Offiziere
mit Patent AG und technischer Ausbildung nach Nr. 2 der Vorbemerkungen zu allen Vergtungsgruppen, die in nicht unerheblichem Umfang seevermessungstechnische Ttigkeiten auf Vermessungsschiffen ausben.

 

8. Erste Nautische Offiziere
mit Patent AG auf Vermessungs-, Wracksuch- oder Forschungsschiffen, auf denen stndig mindestens zwei nautische Offizieren eingesetzt sind.

 

9. Nautische Offiziere
mit Patent AG auf Vermessungs-, Wracksuch- oder Forschungsschiffen

 

nach achtjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe IVb Fallgruppe 4.

 

10. Nautische Offiziere
mit Patent AM und technischer Ausbildung nach Nr. 2 der Vorbemerkungen zu allen Vergtungsgruppen, die in nicht unerheblichem Umfang seevermessungstechnische Ttigkeiten auf Vermessungsschiffen ausben, sowie sonstige Angestellte mit Patent AM und seevermessungstechnischer Prfung, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten auf Vermessungsschiffen ausben,

 

nach achtjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe IVb Fallgruppe 5.

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