BAT Anlage 1a Teil III Abschnitt B:
Bundesamtes fr Seeschiffahrt und Hydrographie
Nautische Offiziere
Vergtungsgruppe IVb


4. Nautische Offiziere
mit Patent AG auf Vermessungs-, Wracksuch- oder Forschungsschiffen nach sechsmonatiger Berufsausbung nach Erwerb des Patents AG.

 

5. Nautische Offiziere
mit Patent AM und technischer Ausbildung nach Nr. 2 der Vorbemerkungen zu allen Vergtungsgruppen, die in nicht unerheblichem Umfang seevermessungstechnische Ttigkeiten auf Vermessungsschiffen ausben, sowie sonstige Angestellte mit Patent AM und seevermessungstechnischer Prfung, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben.

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