BAT Anlage 1a Teil III Abschnitt B:
Wasser- und Schiffahrtsverwaltung des Bundes
Nautische Angestellte
Vergtungsgruppe IVa


1. Nautische Angestellte mit Patent AG in Wasser- und Schiffahrtsdirektionen, deren Ttigkeit sich durch besondere Leistungen aus der Vergtungsgruppe IVb Fallgruppe 1 heraushebt.

 

2. Nautische Angestellte mit Patent AG als Leiter von Revierzentralen.

 

3. Nautische Angestellte mit Patent AG in Wasser- und Schiffahrtsmtern, wenn sie durch ausdrckliche Anordnung als Erste Nautische Sachhearbeiter bestellt sind.

 

4. Nautischer Angestellter mit Patent AG als Vertreter des Leiters der Sonderstelle fr Schiffssicherung.

 

5. Nautische Angestellte mit Patent AG, die an Land Ttigkeiten ausben, fr die das Patent AG vorgeschrieben oder notwendige Voraussetzung ist,

 

nach fnfjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe IVb Fallgruppe 1.

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