BAT Anlage 1a Teil III Abschnitt B:
Wasser- und Schiffahrtsverwaltung des Bundes
Nautische Angestellte
Vergtungsgruppe Vc


1. Nautische Angestellte mit Patent AM, die an Land Ttigkeiten ausben, fr die das Patent AM vorgeschrieben oder notwendige Voraussetzung ist, nach sechsmonatiger Berufsausbung nach Erwerb des Patents AM.

 

2. Nautische Angestellte mit Patent AK als alleinverantwortliche Baggereiaufsicht in Unternehmerbetrieben.

 

3. Nautische Angestellte mit Patent AK, die als Assistenten in Revierzentralen Tatigkeiten ausben, fr die das Patent AK vorgeschrieben oder notwendige Voraussetzung ist, nach zwlfmonatiger Berufsausbung nach Erwerb des Patents AK.

 

- Funote -

4. Nautische Angestellte mit Patent AK, die an Land Ttigkeiten ausben, fr die das Patent AK vorgeschrieben oder notwendige Voraussetzung ist,

 

nach sechsjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe VIb Fallgruppe 3.

 

5. Nautische Angestellte mit nautischem Befhigungszeugnis als Betriebsstellenleiter von Melde- und Informationszentralen.

 

- Funote -

6. Nautische Angestellte mit nautischem Befhigungszeugnis, die in Melde- und Informationszentralen Ttigkeiten ausben, fr die ein nautisches Befhigungszeugnis vorgeschrieben oder notwendige Voraussetzung ist,

 

nach sechsjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe VIb Fallgruppe 4.

 

7. Nautischer Angestellter mit Patent AK als Leiter des Eider-Sperrwerks des Wasser- und Schiffahrtsamtes Tnning.

 

- Funote -

8. Nautische Angestellte mit Patent AK als Betriebsstellenleiter an Seeschleusen.

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