BAT Anlage 1a Teil III Abschnitt B:
Wasser- und Schiffahrtsverwaltung des Bundes
Schiffsfhrer
Vergtungsgruppe Vb


3. Schiffsfhrer
mit Patent AM und seevermessungstechnischer Prfung, die in nicht unerheblichem Umfang seevermessungstechnische Ttigkeiten auf Vermessungsschiffen ausben.

 

- Funote 1 -

4. Schiffsfhrer
mit Patent AM auf Tonnenlegern mit berwiegendem Einsatz auf Hauptfahrwassern, auf Vermessungsschiffen oder als aufsichtsfhrender Fhrfhrer auf 100-t-Wagenfhren.

 

- Funote 2 -

5. Schiffsfhrer
mit Patent AM auf den Seezeichenmotorschiffen "Baumrnne", "Eversand" oder"Schillig"

 

nach fnfjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe Vc Fallgruppe 12.

 

6. Schiffsfhrer

 

a) mit Patent AK und seevermessungstechnischer Prfung, die in nicht unerheblichem Umfang seevermessungstechnische Ttigkeiten auf Vermessungsschiffen ausben,

 

b) mit Patent AK auf Tonnenlegern, Seezeichenmotorschiffen, Schub- und Schleppschiffen, Vermessungsschiffen, gewsserkundlichen Meschiffen, Bereisungsschiffen oder anderen Schiffen ber 515 kW (700 PS) oder auf 100-t-Wagenfhren,

 

c) mit nautischem Befhigungszeugnis auf dem Bereisungsschiff "Mainz"

 

nach sechsjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe Vc Fallgruppe 13.

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