BAT Anlage 1a Teil III Abschnitt B:
Wasser- und Schiffahrtsverwaltung des Bundes
Schiffsfhrer
Vergtungsgruppe Vc


12. Schiffsfhrer mit Patent AM auf den Seezeichenmotorschiffen "Baumrnne", "Eversand" oder "Schillig".

 

13. Schiffsfhrer

 

a) mit Patent AK und seevermessungstechnischer Prfung, die in nicht unerheblichem Umfang seevermessungstechnische Ttigkeiten auf Vermessungsschiffen ausben,

 

b) mit Patent AK auf Tonnenlegern, Seezeichenmotorschiffen, Schub- und Schleppschiffen, Vermessungsschiffen, gewsserkundlichen Meschiffen, Bereisungsschiffen oder anderen Schiffen ber 515 kW (700 PS) oder auf 100-t-Wagenfhren,

 

c) mit nautischem Befhigungszeugnis auf dem Bereisungsschiff "Mainz".

 

14. Schiffsfhrer
mit Patent AK auf Schiffen ber 295 kW (400 PS), auf Tonnenlegern, Seezeichenmotorschiffen, Schub- und Schleppschiffen, Vermessungsschiffen, gewsserkundlichen Meschiffen oder Bereisungsschiffen oder als aufsichtsfhrender Fhrfhrer auf Wagenfhren.

 

- Funote -

15. Schiffsfhrer
mit nautischem Befhigungszeugnis auf dem Schleppschiff und Eisbrecher "Josef Langen".

 

16. Schiffsfhrer
mit nautischem Befhigungszeugnis auf dem selbstfahrenden Taucherglockenschiff auf dem Rhein

 

nach fnfjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe VIb Fallgruppe 9.

 

17. Schiffsfhrer

 

a) mit Patent AK,

 

b) mit Patent AN oder nautischem Befhigungszeugnis auf Schub- und Schleppschiffen ber 183 kW (249 PS) oder auf Vermessungsschiffen, gewsserkundlichen Meschiffen oder Bereisungsschiffen

 

nach sechsjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe VIb Fallgruppe 10.

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