BAT Anlage 1a Teil III Abschnitt B:
Wasser- und Schiffahrtsverwaltung des Bundes
Wachmaschinisten
Vergtungsgruppe Vc


31. Wachmaschinisten
mit Patent CMa auf Schiffen ber 736 kW (1000 PS).

 

- Funote -

32. Wachmaschinisten

 

a) mit Patent CMa W auf Schiffen oder schwimmenden Gerten,

 

b) mit Maschinistenprfung auf Schiffen oder Splern ber 515kW (700 PS),

 

c) mit Maschinistenprfung auf Tonnenlegern oder Seezeichenmotorschiffen ber 295 kW (400 PS), wenn sie gleichzeitig die Leuchteinrichtungen ausliegender schwimmender Seezeichen zu warten und instandzuhalten haben,

 

d) mit Maschinistenprfung auf Hebebcken ber 150 t zulssiger Hublast oder auf dem selbstfahrenden Taucherglockenschiff auf dem Rhein

 

nach sechsjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe VIb Fallgruppe 20.

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