BAT Anlage 1a Teil III Abschnitt B:
Wasser- und Schiffahrtsverwaltung des Bundes
Alleinmaschinisten
Vergtungsgruppe VIb
19. Alleinmaschinisten
mit Maschinistenprfung auf Schiffen oder schwimmenden Gerten
nach sechsjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe VII Fallgruppe 2.