BAT Anlage 1a Teil III Abschnitt B:
Wasser- und Schiffahrtsverwaltung des Bundes
Alleinmaschinisten
Vergtungsgruppe VIb


19. Alleinmaschinisten
mit Maschinistenprfung auf Schiffen oder schwimmenden Gerten

 

nach sechsjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe VII Fallgruppe 2.

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