BAT Anlage 1a Teil III Abschnitt B:
Wasser- und Schiffahrtsverwaltung des Bundes
Alleinmaschinisten
Vergtungsgruppe VII


2. Alleinmaschinisten mit Maschinistenprfung
auf Schiffen oder schwimmenden Gerten, soweit nicht anderweitig eingruppiert.

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