Protokollnotiz Nr. 1 - Teil II (Betriebsdienst)

Angestellte mit Prfungsschein fr den Wetterfunkdienst sind Angestellte, die den Prfungsschein I oder den Prfungsschein II nach den Bestimmungen ber den Erwerb von Prfungsscheinen fr den Wetterfunkdienst vom 28. Juli 1958 oder den vorherigen entsprechenden Vorschriften besitzen.

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