Protokollnotiz Nr. 2 - Teil II (Betriebsdienst)

Angestellte ion Wetterfernmeldebetriebsdienst oder im geophysikalischen Fernmeldebetriebsdienst, die bis zum 1. Oktober 1964 auf Grund des Klammersatzes zur Vergtungsgruppe VIa Fallgruppe 1 bzw. der Protokollnotiz zur Vergtungsgruppe VII der Tarifvereinbarung vom 17. Oktober 1952 Angestellten mit Funkzeugnissen gleichgestellt sind, bleiben bei der Anwendung dieses Abschnitts entsprechend gleichgestellt.

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