Protokollnotiz Nr. 1 - Teil III (technischer Dienst)

Den Angestellten mit Lehrabschluprfung in einschlgiger Fachrichtung stehen Angestellte gleich, die durch ihre praktische Ausbildung am Arbeitsplatz und durch den erfolgreichen Abschlu von Lehrgngen an Technischen Schulen der Bundeswehr das zur Ausbung ihrer Ttigkeit erforderliche Wissen und Knnen erworben haben.

Datenschutz