BAT Anlage 1a Teil III Abschnitt D:
Vergtungsgruppe IVa - (Fachdienst)


1. Angestellte mit Wetterdienstfachprfung als Sachbearbeiter

 

a) bei dem Zentralamt, den Wettermtern, den meteorologischen Observatorien oder den Forschungsstellen des Deutschen Wetterdienstes oder

 

b) bei der Inspektion Geophysikalischer Beratungsdienst oder bei den Kommandobehrden der Bundeswehr,

 

die sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung ihres Aufgabenkreises aus der Vergtungsgruppe IVb Fallgruppe 1 herausheben.

 

2. Angestellte mit Wetterdienstfachprfung als Lehrer fr den Wetterfachdienst an der Wetterdienstschule des Deutschen Wetterdienstes oder bei der Geophysikalischen Lehrgruppe der Bundeswehr.

 

3. Angestellte mit Wetterdienstfachprfung und abgeschlossenem Lehrgang fr Wetterberater, die sich durch die besondere Schwierigkeit und Bedeutung ihres Aufgabenkreises aus der Vergtungsgruppe IVb Fallgruppe 4 herausheben.

 

4. Angestellte mit Wetterdienstfachprfung als Leiter

 

a) von Wetterwarten oder Aerologischen Stationen des Deutschen Wetterdienstes oder

 

b) von Geophysikalischen Mezgen oder Geophysikalischen Beratungsstellen der Bundeswehr nach fnfjhriger Ttigkeit als solche.

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