BAT Anlage 1a Teil III Abschnitt D:
Vergtungsgruppe III - (Fachdienst)


1. Angestellte mit Wetterdienstfachprfung und abgeschlossenem Lehrgang fr Wetterberater im Wetterberatungsdienst, die sich durch das Ma ihrer Verantwortung erheblich aus der Vergtungsgruppe IVa Fallgruppe 3 herausheben.

 

2. Angestellte der Vergtungsgruppe IVa Fallgruppe 2

 

nach achtjhriger Ttigkeit als Lehrer fr den Wetterfachdienst.

 

3. Angestellte mit Wetterdienstfachprfung als Sachbearbeiter bei dem Zentralamt des Deutschen Wetterdienstes, bei dem Seewetteramt oder bei den meteorologischen Observatorien des Deutschen Wetterdienstes sowie bei der Inspektion Geophysikalischer Beratungsdienst, die sich durch das Ma ihrer Verantwortung erheblich aus der Vergtungsgruppe IVa Fallgruppe 1 herausheben.

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