BAT Anlage 1a Teil III Abschnitt D:
Vergtungsgruppe IVa - (Betriebsdienst)


1. Angestellte mit Prfungsschein fr den Wetterfunkdienst als Sachbearbeiter fr den Wetterfernmeldebetriebsdienst im Zentralamt des Deutschen Wetterdienstes oder als Sachbearbeiter fr den geophysikalischen Fernmeldebetriebsdienst in der Inspektion Geophysikalischer Beratungsdienst der Bundeswehr, die sich durch die besondere Schwierigkeit und Bedeutung ihres Aufgabenkreises aus der Vergtungsgruppe IVb Fallgruppe 1 herausheben.

 

2. Angestellte mit Prfungsschein fr den Wetterfunkdienst als Betriebsgruppenleiter beim Deutschen Wetterdienst oder beim Geophysikalischen Beratungsdienst der Bundeswehr nach langjhriger Ttigkeit als solche.

 

3. Angestellte mit Prfungsschein fr den Wetterfunkdienst als Lehrer fr den Wetterfernmeldebetriebsdienst an der Wetterdienstschule des Deutschen Wetterdienstes oder als Lehrer fr den geophysikalischen Fernmeldebetriebsdienst bei der Geophysikalischen Lehrgruppe der Bundeswehr.

 

4. Angestellte mit Prfungsschein fr den Wetterfunkdienst und mindestens fnfjhriger Ttigkeit im Wetterfernmeldebetriebsdienst oder im geophysikalischen Fernmeldebetriebsdienst, die

 

a) dem Wetterfernmeldebetriebsdienst des Seewetteramtes oder der Flugwetterwarten Frankfurt/Main, Mnchen oder Berlin des Deutschen Wetterdienstes oder

 

b) dem geophysikalischen Fernmeldebetriebsdienst einer Geophysikalischen Fernmeldeleitstelle der Bundeswehr vorstehen,

 

nach achtjhriger Ttigkeit in Vergtungsgruppe IVb Fallgruppe 3.

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