BAT Anlage 1a Teil III Abschnitt D:
Vergtungsgruppe IVb - (Betriebsdienst)


1. Angestellte mit Prfungsschein fr den Wetterfunkdienst als Sachbearbeiter fr den Wetterfernmeldebetriebsdienst im Zentralamt des Deutschen Wetterdienstes oder als Sachbearbeiter fr den geophysikalischen Fernmeldebetriebsdienst in der Inspektion Geophysikalischer Beratungsdienst der Bundeswehr, die sich aus der Vergtungsgruppe Va Fallgruppe 1 dadurch herausheben, da sie eine besonders verantwortungsvolle Ttigkeit ausben.

 

2. Angestellte mit Prfungsschein fr den Wetterfunkdienst als Betriebsgruppenleiter beim Deutschen Wetterdienst oder beim Geophysikalischen Beratungsdienst der Bundeswehr.

 

3. Angestellte mit Prfungsschein fr den Wetterfunkdienst und mindestens fnfjhriger Ttigkeit im Wetterfermeldebetriebsdienst oder im geophysikalischen Fernmeldebetriebsdienst, die

 

a) dem Wetterfernmeldebetriebsdienst des Seewetteramtes oder der Flugwetterwarten Frankfurt/Main, Mnchen oder Berlin des Deutschen Wetterdienstes oder

 

b) dem geophysikalischen Fernmeldebetriebsdienst einer Geophysikalischen Fernmeldeleitstelle der Bundeswehr

 

vorstehen.

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