BAT Anlage 1a Teil III Abschnitt D:
Vergtungsgruppe Va - (Betriebsdienst)


1. Angestellte mit Prfungsschein fr den Wetterfunkdienst als Sachbearbeiter fr den Wetterfernmeldebetriebsdienst im Zentralamt des Deutschen Wetterdienstes oder als Sachbearbeiter fr den geophysikalischen Fernmeldebetriebsdienst in der Inspektion Geophysikalischer Beratungsdienst der Bundeswehr in Ttigkeiten, die grndliche, umfassende Fachkenntnisse und berwiegend selbstndige Leistungen erfordern. *

 

2. Angestellte mit Prfungsschein fr den Wetterfunkdienst und mindestens fnf jhriger Ttigkeit im Wetterfernmeldebetriebsdienst oder im geophysikalischen Fernmeldebetriebsdienst, die im Zentralamt des Deutschen Wetterdienstes oder in der Fernmeldezentrale oder einer Fernmeldeleitstelle des Geophysikalischen Beratungsdienstes der Bundeswehr die Aufsicht ber eine Schicht ausben.

 

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3. Angestellte mit Prfungsschein fr den Wetterfunkdienst und mindestens fnfjhriger Ttigkeit im Wetterfernmeldebetriebsdienst oder im geophysikalischen Fernmeldebetriebsdienst, die dem Wetterfernmeldebetriebsdienst einer Flugwetterwarte des Deutschen Wetterdienstes vorstehen, ohne selbst regelmig zur Bedienung der Fernmeldeeinrichtungen eingesetzt zu werden. *

 

4. Angestellte mit Prfungsschein fr den Wetterfunkdienst und mindestens fnfjhriger Ttigkeit im Wetterfernmeldebetriebsdienst oder im geophysikalischen Fernmeldebetriesdienst, die dem geophysikalischen Fernmeldebetriebsdienst einer Geophysikalischen Beratungsstelle bei Kommandobehrden der Bundeswehr vorstehen, ohne selbst regelmig zur Bedienung der Fernmeldeeinrichtungen eingesetzt zu werden, wenn an der Beratungsstelle Angestellte nach Vergtungsgruppe VIb als Schichtgnger beschftigt werden. *

 

5. Angestellte mit Prfungsschein fr den Wetterfunkdienst und mindestens fnfjhriger Ttigkeit im Wetterfernmeldebetriebsdienst oder im geophysikalischen Fernmeldebetriebsdienst, die bei den Flugwetterwarten Frankfurt/Main, Mnchen oder Berlin oder dem Seewetteramt des Deutschen Wetterdienstes oder bei den Fernmeldeleitstellen des geophysikalischen Beratungsdienstes neben ihrer Ttigkeit als Schichtgnger fr den ordnungsgemen Ablauf ihrer Schicht verantwortlich sind,

 

nach mehrjhriger Ttigkeit in Vergtungsgruppe Vc.

 

6. Angestellte mit Prfungsschein fr den Wetterfunkdienst und mindestens fnfjhriger Ttigkeit im Wetterfernmeldebetriebsdienst, die dem Wetterfernmeldebetriebsdienst einer Flugwetterwarte des Deutschen Wetterdienstes oder dem geophysikalischen Fernmeldebetriebsdienst einer Geophysikalischen Beratungsstelle bei Flugpltzen oder Kommandobehrden der Bundeswehr vorstehen,

 

nach mehrjhriger Ttigkeit in Vergtungsgruppe Vc.

 

7. Angestellte mit Prfungsschein fr den Wetterfunkdienst und mindestens fnfjhriger Ttigkeit im Wetterfernmeldebetriebsdienst, die den unmittelbaren Satellitenaufnahmedienst versehen.

 

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