BAT Anlage 1a Teil III Abschnitt D:
Vergtungsgruppe Vc - (Betriebsdienst)


1. Angestellte mit Prfungsschein fr den Wetterfunkdienst und entsprechender Ttigkeit

 

nach langjhriger Ttigkeit in Vergtungsgruppe VIb.

 

- Funote 1 -

2. Angestellte mit Prfungsschein fr den Wetterfunkdienst und mindestens fnfjhriger Ttigkeit im Wetterferumeldebetriebsdienst als Hilissachbearbeiter im Zentralamt des Deutschen Wetterdienstes.

 

- Funote 1 -

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