BAT Anlage 1a Teil III Abschnitt D:
Vergtungsgruppe Vc - (Betriebsdienst)
1. Angestellte mit Prfungsschein fr den Wetterfunkdienst und entsprechender Ttigkeit
nach langjhriger Ttigkeit in Vergtungsgruppe VIb.
2. Angestellte mit Prfungsschein fr den Wetterfunkdienst und mindestens fnfjhriger Ttigkeit im Wetterferumeldebetriebsdienst als Hilissachbearbeiter im Zentralamt des Deutschen Wetterdienstes.